Allgemeine Geschäftsbedingungen |
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Wir behalten uns vor, bei Teillieferung die entstandenen Zusatzkosten separat an den Kunden weiter zu geben.
Bei nicht von uns verschuldeten Rücksendungen werden mindestens 15,00 Euro vom Warenwert abgezogen. Bei Palettenware oder Großgüter wird nach dem tatsächlichen Aufwendungen abgerechnet und vom Warenwert abgezogen. Sonderanfertigung sind vom Umtausch ausgeschlossen
Alle genannten Preise werden ohne Gesetzliche Mehrwetsteuer, Fracht, Verpackung und sonstige Nebenkosten angezeigt.
Wir behalten uns vor, Preisaufschläge für verschiedene Edelstahlsorten aber auch Bronze, Kupfer und Rotguss, aber auch Schrott und Legierungszuschläge an den Verbraucher weiter zu geben. Auch spezielle Zukaufartikel können davon betroffen sein. Bei Kleinaufträgen berechnen wir wegen der hohen Bearbeitungskosten, falls nicht anders vereinbart, einen Aufschlag von 10,00 Euro unter einem Bestellwert von 50,00 Euro
Der Kunde muss die Lieferung sofort nach erhalt nach § 377 HGB prüfen und uns umgehend darüber informieren, falls Mängel oder Schäden eingetreten sind.
Wir können nicht für Druckfehler, Übertragungsfehler oder sonstige Kommuniktionsfehler haftbar gemacht werden. Wir arbeiten stehts mit Bedacht und sehr sorgfälltig, dennoch können Fehler nicht gänzlich ausgeschlossen werden.
Unsere Verkaufsbedingungen gelten ausschließlich; entgegenstehende oder von unserem Verkaufsbedingungen abweichende Bedingungen des Bestellers erkennen wir nicht an, es sei denn, wir hätten ausdrücklich schriftlich ihrer Geltung zugestimmt. Unsere Verkaufsbedingungen gelten auch dann, wenn wir in Kenntnis entgegenstehender oder von unseren Verkaufsbedingungen abweichender Bedingungen des Bestellers die Lieferung an den Besteller vorbehaltlos ausführen. Alle Vereinbarungen, die zwischen uns und dem Besteller zwecks Ausführung dieses Vertrages getroffen werden, sind in diesem Vertrag schriftlich niedergelegt. Unsere Verkaufsbedingungen gelten nur gegenüber Unternehmen im Sinne von § 310 Abs. 1 BGB.
Ist die Bestellung als Angebot übernommen, so können wir dieses innerhalb von 2 Wochen annehmen. Leistungen wie Abbildungen, Zeichnungen, Kalkulationen und sonstige Unterlagen behalten wir uns Eigentums und Urheberrechte vor. Inklusive Unterlagen die als Vertraulich bezeichnet sind. Vor ihrer Weitergabe an Dritte bedarf der Vertragspartner (Besteller) unserer schriftlichen Zustimmung. Angaben in Skizzen, Zeichnungen und sonstigen Planungs- und Darstellungsunterlagen sind unverbindliche Richtwerte. Der Nachdruck unserer Skizzen, Zeichnungen, Fotos, Bilder und sonstige Darstellungsunterlagen sowie der Nachbau unserer Produkte, Muster und Modelle ist, ausdrücklich nur mit unserer schriftlichen Genehmigung gestattet. Unsere Angebote sind freibleibend. Bestellungen sind für uns nur verbindlich, soweit wir Sie bestätigen haben.
Privatkunden werden grundsätzlich nur per Vorauskasse beliefert, es sei denn, das schriftlich besondere Bedingungen z.B. als Stammkunde festgelegt werden. Die Angebotspreise sind auch verpflichtend die Zahlbaren Preise unserer Waren und Produkte.
Bei Fehlen abweichender Vereinbarungen verstehen sich unsere Preise für Lieferungen im Inland und im Ausland exklusive Fracht, Versandtkosten und Verpackung. Unsere Preise werden ohne die gesetzliche Mehrwertsteuer angezeigt; sie wird im Angebot, Auftragsbestätigung und Rechnung separat ausgewiesen und angezeigt. Für die Berechnung gelten, wenn nicht für die Lieferung ausdrücklich feste Preise vereinbart worden sind, grundsätzlich die Preise gemäß unseren Preislisten oder Angebote. Wir behalten uns vor Zuschläge für Rücksendungen, Kleinaufträge, Expresszustellungen, Sperrgutzuschläge, Maut und Speditionskosten separat anzugeben und zu berechnen.
Der Versand an Geschäftskunden erfolgt, generell per Nachnahme, es sei denn es ist mit dem Vertagspartner schriftlich eine andere Vertagsabwicklung schriftlich vereinbart. Geschäft- und System bekannte Kunden können den Kauf auf Rechnung tätigen, wobei die Zahlungsfrist innerhalb von 14 Tagen ohne jeden Abzug zu beachten ist und Vertragsgrundlage darstellt. Eigenmächtige Skontoabzüge seitens des Kunden sind unzulässig und werden nicht akzeptiert.
Bei Lieferungen ab 500,00 Euro Sonderanfertigungen nach Zeichnungen oder Muster gelten, wenn nichts anderes vereinbart, 50% nach Erhalt der Auftragsbestätigung und 50% ohne jeden Abzug innerhalb 30 Tage nach Rechnungsdatum. Teillieferungen werden sofort berechnet. Werden die Zahlungsfristen überschritten, sind wir berechtigt, Verzugszinsen von 9 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz zu fordern. Die Geltendmachung eines weiteren Schadens ist nicht ausgeschlossen. Zahlungen müssen innerhalb der Vertaglich festgelegten Fristen bei uns eingegangen sein, denn nur dann gelten die Zahlungsfristen als eingehalten. Sollte sich bei einem Besteller eine Wirtschaftliche Schieflage mit Liquiditätsengpässen abzeichnen, so sind wir berechtigt, alle weitere Lieferungen zu stoppen, bis alle unsere Forderungen, ob fällig oder nicht, beglichen wurden. Der Vertragspartner (Besteller) kann nur wegen rechtskräftig festgestellter Forderungen aufrechnen oder Zahlungen zurückhalten.
Unsere Lieferungen werden bis zur entgegennahme des Empfängers durch eine Transportversicherung abgedeckt. Spezielle Transport-Vereinbarungen müssen vorab schriftlich festgehalten werden und in der Auftragsbestätigung bestätigt werden.
Liegt der Bestimmungsort der Lieferung innerhalb der Bundesrepublik Deutschland, tragen wir die Kosten
der Verladung und des Versandes; anderenfalls trägt diese Kosten der Empfänger.
Transport- und alle sonstigen Verpackungen nach Maßgabe der Verpackungsordnung werden nicht zurückgenommen;
Der Besteller verpflichtet sich, für eine ordnungsgemäße Entsorgung der Verpackungen auf eigene Kosten zu sorgen.
Sofern von Zimpel Wasserstrahlschneiden nicht anders angegeben oder vereinbart, sind Liefertermine und Lieferfristen unverbindlich und nur annähernd. Bei schuldhafter Überschreitung einer vereinbarten Lieferfrist ist Lieferverzug erst nach Setzen einer angemessenen Nachfrist gegeben, soweit der zugrundeliegende Kaufvertrag nicht ausdrücklich als Termingeschäft vereinbart wurde.
Im Falle des Lieferverzuges kann der Kunde nur dann zurücktreten, wenn von uns zuvor eine Frist zur Nachlieferung von mindestens vier Wochen gesetzt worden ist.
Die angegeben oder vereinbarte Lieferzeit beginnt nach Abklärung aller technischer Fragen in die die Bestellung oder den Auftrag betreffen.
Die Einhaltung unserer Lieferverpflichtung setzt weiter die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtung des Bestellers voraus. Zum Beispiel das Vorab liefern des Kundeneigenen Materials, Werkstücke, Pläne, Skizzen, Auftragserteilung oder sonstige Punkte zur Auftragserfüllug. Fristgerechte Lieferung setzt die Einhaltung der vereinbarten Zahlungsbedingungen durch den Kunden voraus.
Zimpel Wasserstrahlschneiden ist in einem für den Kunden zumutbaren Umfang zu Teillieferungen berechtigt.
Kommt der Besteller in Annahmeverzug oder verletzt er schuldhaft sonstige Mitwirkungspflichten, so sind wir berechtigt, den uns insoweit entstehenden Schaden, einschließlich etwaiger Mehraufwendungen ersetzt zu verlangen.
Wir haften nach den gesetzlichen Bestimmungen, soweit der zugrundeliegende Kaufvertrag ein Fixgeschäft im Sinn von § 286 Abs. 2 Nr. 4 BGB oder von § 376 HGB ist. Wir haften auch nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern als Folge eines von uns zu vertretenden Lieferverzugs der Besteller berechtigt ist geltend zu machen, dass sein Interesse an der weiteren Vertragserfüllung in Fortfall geraten ist. Der von uns zu ersetzende Verzugsschaden ist im Falle leichter Fahrlässigkeit jedoch begrenzt auf 0,5 % des Wertes der nicht rechtzeitigen Lieferung oder Teillieferung für jede vollendete Woche, höchstens jedoch auf 5 % des Wertes der verspäteten (Teil-)Lieferung. Wir haften auch nach den gesetzlichen Bestimmungen, soweit der von uns zu vertretende Lieferverzug auf der schuldhaften Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht beruht; in diesem Fall ist aber die Schadensersatzhaftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt. Weitere gesetzliche Ansprüche und Rechte des Bestellers bleiben vorbehalten.
Der Kunde hat die Ware unverzüglich nach Ablieferung zu untersuchen. Nach § 377 HGB muss der Kunde seiner Untersuchungs- und Rügeobliegenheite ordnungsgemäß nachgekommen sein. Offensichtliche Mängel sind SHN unverzüglich, spätestens aber binnen einer Woche nach Ablieferung schriftlich anzuzeigen. Versteckte Mängel sind SHN ebenfalls unverzüglich, spätestens aber binnen einer Woche nach Entdeckung des Mangels schriftlich anzuzeigen. Unterbleibt diese Anzeige, so gilt die Lieferung als einwandfrei, abgenommen und genehmigt.
Wenn Mängel durch normale Abnutzung, übermäßige Beanspruchung oder unsachgemäße Bedienung oder Behandlung entstanden oder auf Anordnungen des Kunden zurückzuführen sind, haften wir nicht.
Mehr- oder Minderlieferungen bis zu 5 % der bestellten Menge ist zulässig. Soweit ein Mangel des bestellten Produkts oder Ware vorliegt, ist der Besteller nach seiner Wahl zur Nacherfüllung in Form einer Mangelbeseitigung oder zur Lieferung einer neuen mangelfreien Sache berechtigt. Im Fall der Mangelbeseitigung sind wir verpflichtet, alle zum Zweck der Mangelbeseitigung erforderlichen Aufwendungen zu tragen, wie z.B. Transportkosten, Arbeitskosten, Materialkosten und Büroaufwand.
Kann eine Nacherfüllung nicht erbracht werden und schlägt fehl, so ist der Besteller berechtigt, Rücktritt oder Minderung zu verlangen. Der Schadensersatzanspruch ist auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.
Mit Ausnahme von Schadensersatzansprüchen wegen Mängeln, verjähren Mängelansprüche in zwölf Monaten ab Ablieferung der Ware beim Kunden, oder soweit eine Abnahme erforderlich ist ab der Abnahme.
Soweit uns keine vorsätzliche Vertragsverletzung angelastet wird, ist die Schadensersatzhaftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.
Die Vertragspartner Zimpel Wasserstrahlschneiden und der Kunde sind sich einig, dass der Kunde die Abnahme nicht wegen unwesentlicher Mängel verweigern darf. Sind einzelne Teilleistungen mangelhaft, so findet eine Teilabnahme der übrigen Leistungen statt.
Zimpel Wasserstrahlschneiden haftet laut §823 BGB nur bei vorsätzlicher und grob Fahrlässiger Handlung.
Bei leicht fahrlässiger Verletzung von vertraglichen Nebenpflichten, die keine wesentlichen Nebenpflichten sind, haften wir nicht. Bei der Verletzung von wesentlichen Vertragspflichten ist die Haftung der Höhe nach auf den vorhersehbaren und vertragstypischen Schaden beschränkt.
Soweit die Schadensersatzhaftung uns gegenüber ausgeschlossen oder eingeschränkt ist, gilt dies auch im Hinblick auf die persönliche Schadensersatzhaftung unserer Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.
Skizzen, Entwürfe, Abbildungen, Zeichnungen und sonstigen Unterlagen aber auch Muster und Prototypen, die von Zimpel Wasserstrahlschneiden erarbeitet und zur Verfügung gestellt werden, bleiben auch nach Bezahlung Eigentum von Zimpel Wasserstrahlschneiden. Auch evtl. Schutz- und Urheberrechte verbleiben bei uns. Ohne ausdrückliche schriftliche Zustimmung von uns dürfen sie weder kopiert, anderweitig vervielfältigt werden, oder Dritten zugänglich gemacht oder zur Selbstanfertigung genutzt werden. Der Kunde gewährleistet, dass die von ihm gelieferten Entwürfe keine bestehenden Rechte Dritter verletzen. Eine diesbezügliche Untersuchungspflicht obliegt uns nicht. Im Falle einer Inanspruchnahme von uns durch Dritte wegen der Verletzung eines Schutzrechtes stellt der Kunde Zimpel Wasserstrahlschneiden von sämtlichen, sich daraus ergebenden Regressansprüchen und Zahlungspflichten frei.
Wir behalten uns das Eigentum an den gelieferten Waren und Produkten bis zum Eingang aller Zahlungen aus dem Liefervertrag (einschließlich aller Saldoforderungen aus Kontokorrent) vor. Bis zur Erfüllung aller Forderungen aus dem Vertrag und sonstige Forderungen, die mit den gelieferten Waren und Produkten Zusammenhang stehen, bleibt die gelieferte Bestellung (Ware, Produkte) unser Eigentum. Bei laufender Rechnung dient die Vorbehaltsware der Sicherung der Saldoforderungen von uns.
Soweit die Gültigkeit eines Eigentumsvorbehaltes an besondere Voraussetzungen oder Formvorschriften im Lande des Kunden geknüpft ist, muss der Kunde für die ordnungsgemäße Erfüllung sorgen und die dadurch entstehenden Kosten und Aufwendungen zu tragen.
Der Kunde ist nicht berechtigt die von uns gelieferten Waren und Produkte an Dritte in irgend einer Form zu veräußern wenn er in Zahlungsverzug ist, oder er seine Zahlungen eingestellt hat und dies auch nicht nur vorübergehend. Bei Pfändungen oder sonstigen Eingriffen Dritter hat uns der Besteller unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen, damit wir Klage gemäß § 771 ZPO erheben können. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, uns die gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten einer Klage gemäß § 771 ZPO zu erstatten, haftet der Besteller für den uns entstandenen Ausfall.
Stellt der Kunde nicht nur vorübergehend seine Zahlungen ein, beantragt er die Eröffnung des Insolvenzverfahrens oder wird über sein Vermögen das Insolvenzverfahren eröffnet, ist er auf Verlangen von uns zur Herausgabe der noch im Eigentum von Zimpel Wasserstrahlschneiden stehenden Vorbehaltsware verpflichtet. Ferner sind wir bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden, insbesondere bei Zahlungsverzug, berechtigt, die Vorbehaltsware heraus zu verlangen.
Wir können auf verlangen des Kunden von unserem Recht auf Eigentumsvorbehalt zurücktreten und sind zur Freigabe von Sicherheiten verpflichtet, wenn der Kunde sämtliche mit der Vorbehaltsware im Zusammenhang stehende Forderungen erfüllt hat oder wenn der Gegenstandwert an uns abgetreten wurde.
Bei vertragswidrigem Verhalten des Bestellers, insbesondere bei Zahlungsverzug, sind wir berechtigt, die Bestellten und ausgelieferten Waren und Produkte zurückzuverlangen. In der Rückabwicklung der Bestellung oder des Kaufes durch uns treten wir nicht vom Kaufvertrag zurück, es sei denn wir erklären dies ausdrücklich und schriftlich.
Nach der Rücknahme der bestellten Waren und Produkte zu deren Verwertung wir befugt sind, ist der Verwertungserlös auf die Verbindlichkeiten des Bestellers abzüglich angemessener Verwertungskosten anzurechnen.
Der Kunde ist verpflichtet, die von ihm erworbenen Waren und Produkte pflegegerecht, sach und fachgerecht zu behandeln. Insbesondere ist er verpflichtet, diese auf eigene Kosten gegen Feuer-, Wasser- und Diebstahlsschäden ausreichend zum Neuwert zu versichern. Sollten Arbeiten zum Funktionserhalt, Werterhalt der Wartung und Pflege erforderlich sein, muss der Kunde (Käufer) diese auf eigene Kosten rechtzeitig durchführen.
a)Der Besteller ist berechtigt, die von Ihm gekauften Waren und Produkte im rechtmäßigen und ordentlichen Geschäftsgang weiter zu verkaufen. Er tritt uns jedoch bereits jetzt alle Forderungen in Höhe des Faktura-Endbetrages (einschließlich MwSt.) unserer Forderung ab, die ihm aus der Weiterveräußerung gegen seine Abnehmer oder Dritte erwachsen, und zwar unabhängig davon, ob die Waren und Produkte ohne oder nach Verarbeitung weiter verkauft worden sind. Zur Einziehung dieser Forderung bleibt der Besteller auch nach der Abtretung ermächtigt. Unsere Befugnis, die Forderung selbst einzuziehen, bleibt hiervon unberührt.
Solange der Kunde und Besteller seinen Zahlungsverpflichtungen aus den Einnahmen durch den Wiederverkauf nachkommt, nicht in Zahlungsverzug gerät, kein Antrag auf Eröffnung eines Konkursverfahrens, Vergleichsverfahrens oder Insolvenzverfahrens gestellt hat, gilt der Absatz a). Sollte der Kunde und der Besteller jedoch ein Konkursverfahren, Vrgleichsverfahren oder Insolvenzverfahren gestellt haben, können wir verlangen, dass der Auftragnehmer und Besteller uns die abgetretenen Forderungen und deren Schuldner bekannt gibt, alle zum Einzug erforderlichen Angaben macht, die dazugehörigen Unterlagen aushändigt und den Schuldnern (Dritten) die Abtretung mitteilt. Die Verarbeitung oder Umbildung der Kaufsache durch den Besteller wird stets für uns vorgenommen.
b)Wurden unsere Bauteile, Waren und Produkte schon weiter verarbeitet, sind wir automatisch ein Miteigentümer in Höhe des Warenwertes einschließlich der jeweils aktuell geltenden Mehrwertsteuer des von uns gelieferten Bauteiles, dieses neueun Gegenstandes, Produkt, Maschine oder neuen Sache. Sollte eine Rückabwicklung nach der Vorraussetzung wie unter b beschrieben nicht möglich sein, gilt als vereinbart, dass uns der Kunde und Käufer anteilmäßig ein Miteigentum überträgt.
Unser Geschäftssitz ist Gerichtsstand. Wir sind jedoch berechtigt, den Besteller auch an seinem Wohnsitzgericht zu verklagen. Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. sofern sich aus den Geschäftsverträgen und Auftragsbestätigungen nichts anderes ergibt, ist unser Geschäftssitz Erfüllungsort.
Zimpel Wasserstrahlschneiden | Gerichtsstand: Traunstein | |
Wasserbrenner 24 | ||
83367 Petting | ||
Telefon: +49 8686/9849960 | ||
Telefax: +49 8686/984215 | ||
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